Logo: Wesner Alex - Handwerk mit Leidenschaft
HERZLICH WILLKOMMEN
Wesner Alexander
Handwerk mit Leidenschaft
Previous slide
Next slide

Geltung

1.   Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Alexander Wesner (Auftragsnehmer)       und natürlichen und juristischen Personen als Vertragspartner (Auftragsgeber) in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Bestellung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2.   Ich kontrahiere ausschließlich unter Zugrundelegung meiner AGB.

3.   Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen oder Ergänzungen meiner AGB bedürfen zu ihrer Geltung immer der Schriftform.

 

Angebote/Kostenvoranschläge

1.   Meine Angebote sind unverbindlich.

2.   Zusagen, Zusicherungen und Garantien meinerseits oder Abänderungen von meinen AGB werden erst durch meine schriftliche Bestätigung verbindlich.

3.   Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Erfolgt aufgrund meines Kostenvoranschlages eine Beauftragung, wird der Preis für den Kostenvoranschlag auf der Endabrechnung gutgeschrieben. 

 

Preise

1.   Meine Preisangaben sind je nach Aufwand als Pauschal- oder als Stundensatz zu verstehen.

2.   Für Mehrleistungen auf Kundenanordnung die nicht Vertragsbestandteil sind, habe ich Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.

3.   Preisangaben sind immer zuzüglich der Umsatzsteuer zu verstehen.

4.   Für die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial im Trockeninnenausbau ist der Auftraggeber verantwortlich.

 

Beigestelltes Material / Trockeninnenausbau

1.   Werden Materialien vom Kunden beigestellt, sind diese nicht Gegenstand einer Haftung des Auftragnehmers.

 

Zahlung

1.   Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und das letzte Drittel bei Vertragserfüllung fällig.

2.   Ein Skontoabzug ist zu seiner Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.

3.   Gegenüber Unternehmen als Vertragspartner werden bei Zahlungsverzug 9,2% Punkte über dem derzeit gültigen Basiszinssatz verrechnet. Bei Konsumenten werden im Zahlungsverzug 4% Zinsen verrechnet.

4.   Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

5.   Bei Zahlungsverzug behalte ich mir das Recht vor meine Leistungen bis zur Zahlung des offenen Betrages einzustellen.

6.   Bei Überschreitung des Zahlungszieles verfallen bereits vereinbarte, gewährte Vergütungen (Skonto, Rabatte, …)

7.   Im Zahlungsverzug verpflichtet sich der Vertragspartner die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten für die Einbringlichmachung (Mahnspesen, Verzugszinsen, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten, …) mir im angemessenen Umfang zu ersetzen.

 

Eigentumsvorbehalt / Eigentumsübernahme

1.   Bis zum Eingang aller aufgrund des Vertrags zu leistender Zahlungen zuzüglich Zinsen und Kosten behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an allen gelieferten Materials vor

2.   Eine Weiterveräußerung meiner Ware ist nur mit meinem schriftlichen Einverständnis zulässig.

 

Eigentumsübernahme Entrümpelung:

1.   Bei Beginn der Räumung oder Entrümpelung gehen alle Gegenstände die geräumt werden müssen in das Eigentum des Auftragnehmers über.

 

Schadenersatz / Reklamationen / Gewährleistung

1.   Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Auftragnehmers
gehaftet.

2.   Reklamationen: Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB.

 

Haftung bei Entrümpelung:

1.   Eine Nachforderung von Inventar oder Eigentum gegenüber dem Auftragsnehmer ist nicht möglich. Insbesondere haftet der Auftragsnehmer nicht für das etwaige Abhandenkommen von jeder Art Schmuck, Edelmetalle, Urkunden oder sonstigen Sachen. Zudem werden die Gegenstände, die nicht weiterverwendet werden können, bei einer Abfallwirtschaft entsorgt und können nicht mehr auffindbar gemacht werden.

2.   Gewährleistungsansprüche von Unternehmen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

3.   Nicht fachgerecht ausgeführte Vorarbeiten von Fremdfirmen oder weiterführenden Arbeiten, schließen jeden Gewährleistungsanspruch dem Auftragnehmer gegenüber aus.

 

Salvatorische Klausel

1.   Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

 

Gerichtsstand / anzuwendendes Recht

1.   Es gilt österreichisches Recht.

2.   Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmen als Vertragspartner ist das für meinen Unternehmenssitz örtlich zuständige LG Wels.  

Alexander Wesner

Klinget 9, A – 4742 Pram
Tel.: +43 676 9258211
Mail: handwerk@wesneralex.at
UID: ATU 744 26 347